Früher musste man für eine schriftliche Selbstauskunft bei Karteien wie der SCHUFA richtig kräftig Asche bezahlen. Selbst beim Online-Zugang der SCHUFA, der meiner Meinung nach für jeden Banking-Hopper, Telco-Freak oder sonstiger Preisfuchs-Dauer-Abschließer schon aus Eigeninteresse Pflicht sein sollte, wurden einige Euros für die Anmeldung fällig.
Was viele nicht wissen: Seit April müssen die Wirtschaftsauskunftsdateien nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einmal pro Jahr jedem Interessierten alle Informationen übermitteln – kostenlos. Dies beinhaltet nicht nur alle gespeicherten personenbezogenen Daten, sondern auch die die Herkunft dieser Daten, den oder die Empfänger, an die Sie übermittelt wurden, die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) und ggf. sogar eine „individuelle und einzelfallbezogene Erklärung“ der Scorewerte.
Um der Paradoxie noch den Hut aufzusetzen, sind die Auskünfte nach § 34 damit sogar umfangreicher als das, was die Auskunftsdateien bislang bei einer Eigenauskunft Preis gegeben haben. So konnte ich über meinen (gebührenpflichtigen) meineSCHUFA-Zugang nie meinen Branchenscore erfahren (der von dem normalen Score abweicht). Mit dem BDSG hoffe ich nun, endlich an alle meine Daten zu kommen.
Wer nun selbst aktiv werden will findet beim Bundesbeauftragten für Datenschutz alle notwendigen Vordrucke. Hingeschickt werden muss dann nur noch eine Kopie des Personalausweises.