Dänemark blockiert PirateBay: Es war ein harter Schlag, als die dänische Justiz entschied, dass Tele2 seinen Kunden den Zugang auf das beliebte BitTorrent-Portal The Pirate Bay verwehren müsse. Der Carrier-Status, den die Provider bis dahin innehatten, wurde massiv angekratzt. Dem Internetanbieter wollte man eine gewisse Mitschuld an den Urheberrechtsverletzungen zuschreiben, die aber lediglich seine Kunden begehen. Dass sich auf TPB jedoch lediglich Torrent-Files herunterladen lassen, welche zu urheberrechtlich geschützten Werken führen, schien im Verfahren keine besondere Würdigung zu erfahren. Anfangs sah es nach einem Sieg für die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) aus. Daran hat sich bislang nichts geändert, doch das Verfahren bewegt sich nun in die nächste Instanz. Die oberste Gerichtsbarkeit in Dänemark wird das Urteil erneut analysieren und über dessen Rechtmäßigkeit entscheiden, nachdem die Berufungsinstanz eine Petition des dänischen Providers Telenor akzeptiert hatte. (gulli) Briten blockieren PirateBay: Der britische Carrier und Internet-Provider BT (British Telecom) blockiert für seine Mobilkunden den Zugriff auf das Filesharing-Portal The Pirate Bay. Als Grund für die Maßnahme gibt das Unternehmen ein Jugendschutz-Abkommen an. Ein Sprecher des Providers bestätigte gegenüber heise online die Blockade: ‚BT und andere Provider haben sich auf einen Code of Practice geeinigt, um den Zugriff auf Inhalte einzuschränken, die für Kunden unter 18 Jahren nicht geeignet sind‘. (heise) Deutschland will Rapidshare sperren: Der Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, setzte sich insbesondere für eine Zugriffssperre gegen Angebote ein, welche die Urheberrechte verletzen. Die Provider würden bewusst mit rechtsverletzenden Angeboten zusammenarbeiten, da man dort Werbung schalten könne. Durch den Verzicht auf Angebote wie Rapidshare könne die Internetwirtschaft ihren ‚guten Willen‘ zeigen, erläuterte Sprang. Die Urheberrechtsverstöße würden sich nach und nach auf Filehoster verlagern, da der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Tauschbörsennutzer bereits Wirkung zeige. ‚Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren‘, erklärte Sprang. Wie viele Beobachter bereits befürchtet haben, scheint nun die Tür zu weit reichenden Blockaden offen zu stehen. Und jeder Vertreter der Industrie, der genügend rechtfertigende Einwände einbringt, kann einen Fuß in eben diese stellen. (gulli)