Das fand ich schön: Anwalt Udo Vetter wird laut seinem Blog von der Firma Oleggo GmbH belästigt. Diese versucht via Telefon-Kaltakquise den Anwalt zur Verbesserung seiner Webseite zu bewegen – Oleggo bietet sich dafür direkt selbst an. Suchwortoptimierung ist das Steckenpferd der Firma. Man würde sich durch Olegg im Google Ranking massiv verbessern.
Vetter findet das gar nicht schön, zumal der Anruf seiner Meinung nach eine „Unzumutbare Belästigung“ (§7 UWG) darstellt. Sein Konter: Er verfasst einen Beitrag mit dem Betreff „Meine Webseite ist scheiße„.
In dem beschreibt er das Erlebte und vergisst dabei nicht, den Namen der Firma häufig genug fallen zu lassen. Auch die Kommentatoren des Blogbeitrags helfen mit. Konsequenz? Wenn man jetzt bei Google nach der Oleggo sucht, steht das hier direkt unter dem Firmeneintrag:
Soviel zum Thema Suchwortoptimierung. Hier nochmal zum Artikel von Udo Vetter (lesenswert).