Jetzt doch Betreiber haftbar?

Spannend: Im Streit um Urheberrechte aus Internet-Portalen wie You Tube oder Myspace hat die Verwertungsgesellschaft GEMA eigenen Angaben zufolge einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln habe gegen die Betreiber der Download-Seiten rapidshare.de und rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen, wie das Gericht heute bestätigte. <...> Die GEMA hat in letzter Zeit bereits mehrfach mit Anbietern von Internetdiensten Rechtsstreitigkeiten geführt und Lizenzgebühren eingefordert, zuletzt von Google für das Einstellen von YouTube-Videos mit nichtlizensierter Musik. Das neue Urteil ist auch insofern beachtenswert als es das Gericht diesmal für unerheblich erachtet hat, wer die Musikdateien auf den Server lädt. Bislang hatte es geheißen, dass jeder Nutzer einzeln abzumahnen sei und die GEMA für jeden Verstoß einzeln um Entfernung anfragen müsse. Diese Abwälzung der Verantwortung auf die einzelnen Nutzer ist dem Landgericht Köln zufolge nicht statthaft. Quelle: teltarif.de Update: Stellungnahme von Rapidshare ‚Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen – dabei findet eine solche öffentliche Zugänglichmachung durch uns überhaupt nicht statt‘, so der Geschäftsführer des Schweizer Webhosters, Bobby Chang. ‚Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen‘, so Chang. ‚Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als die sonstigen Webhosting-Provider.‘ Rapidshare werde laut Chang Rechtsmittel gegen diese ‚Fehlentscheidung‘ einlegen, unter anderem auch, um ‚wieder Rechtssicherheit für Webhosting-Provider herzustellen‘. Ein Ende für Rapidshare bedeute diese Entscheidung nicht. ‚Die Webhosting-Branche wird sich mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen‘, so Chang. Quelle: Gamestar

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