Eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren? Am Montagmorgen wusste niemand so recht Bescheid. Bei der Geschäftsstelle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion? Achselzucken. Auch bei der SPD. Selbst im Innenministerium mussten sie erst einmal die Aktenlage prüfen. Sehr nebulös auch das, was die Nachrichtenagentur dpa nach der abendlichen Sitzung des Koalitionsausschusses meldete: ‚Die Spitzen von Union und SPD einigten sich auch darauf, die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands bei Notfällen einzusetzen. ‚Es wird eine Grundgesetzänderung geben‘, kündigte (CDU/CSU-Fraktionschef) Volker Kauder an.‘ Wann soll die Bundeswehr nun eingesetzt werden? Wer entscheidet darüber? Als FDP-Chef Guido Westerwelle am späten Vormittag vor die Presse trat, wütete er gegen die Informationspolitik der Bundesregierung. Zuerst ging es um die Finanzkrise: ‚Dass die Bundeskanzlerin heute Parteitermine wahrnimmt, statt das Parlament zu informieren, ist in keinster Weise akzeptabel‘. Auf den Beschluss zur Grundgesetzänderung angesprochen sagte er: ‚Der Bundestag wird wohl nicht mehr informiert. Die Senioren Union wird informiert. Das ist ein Ergebnis der großen Koalition, das wird von Wahl zu Wahl weiter abgestraft werden.‘ Und: ‚Wir haben leider keine handlungsfähige Regierung mehr.‘ Im Windschatten der Finanzkrise hatte der Koalitionsausschuss eine Einigung über eines der wohl umstrittensten Vorhaben im Bereich Innenpolitik erzielt. Artikel 35 des Grundgesetzes soll dahingehend geändert werden, dass die Bundesregierung im Rahmen der so genannten ‚Amtshilfe‘ neben Kräften des Bundesgrenzschutzes auch Bundeswehreinheiten ‚zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle‘ einsetzen darf, wie es am Mittag in einer Stellungnahme des Innenministeriums hieß. Quelle: Stern Ungeheurlich, dass auch Deutschland jetzt mit undemokratischen ‚Geheimentscheidungen‘ beginnt. Man kann zum Glück sagen, dass heute nachmittag zumindest noch die FDP rechtzeitig aufgewacht ist und die Mithilfe untersagt.