Das Europaparlament in Straßburg hat den überarbeiteten Richtlinien des zweiten Teils der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) zugestimmt. Darin enthalten: Verbot für Zuschläge für bestimmte Kredit- bzw. Bankkarten, nämlich die…
sogenannten „Mehr-Parteien-Karten“, bei denen mindestens zwei Banken involviert sind – die Bank des Händlers und die des Kunden – so wie es bei MasterCard- und VISA-Kreditkarten der Fall ist. (…) American Express und Diners bleiben von der Regulierung ausgenommen, weil sie ihre Karten selbst ausgeben. Firmenkarten bleiben ausgenommen, wenn sie direkt über das Firmenkonto abgerechnet werden. Über das Privatkonto des Mitarbeiters abgerechnete Firmenkarten werden dagegen reguliert. (…) Auch weitet die EU die Regeln erstmals auf Bezahldienste wie „Sofortüberweisung“ aus. Solche Dienstleister haben künftig bestimmte Anforderungen an die Authentifizierung und die Sicherheit zu erfüllen. So muss der Anbieter die Daten des Bankkunden nach dem Zahlungsvorgang sofort wieder löschen. Zudem steht er in der Haftung für Fehlbuchungen. Der EU-Ministerrat muss den gefundenen Kompromiss noch annehmen, dies gilt als Formalie. Die neuen Vorschriften sollen die einzelnen Staaten bis spätestens Ende 2017 in nationales Recht umsetzen. (Quelle: modern-banking)
Ab dem 9.12.2015 greift bereits ein neues Kostenlimit für Zahlungen mit Kreditkarten. Ab dann zahlen Empfänger nur noch 0,3 Prozent des Zahlbetrages (bei Debitkarten 0,2 Prozent). Jetzt versteh ich auch, warum Aldi, Netto & Co alle angefangen haben, Kreditkartenzahlungen zu akzeptieren.
Was heißt das nun konkret? Wer bei Billigairlines bislang einen Flug buchte zahlte meist eine hohe Buchungsgebühr bei der Zahlung mit Kreditkarten. Meist waren nur ganz bestimmte Kreditkartentypen von der Gebühr ausgenommen. Mit der Einführung von PSD II Ende 2017 sind Zuschläge bei Kreditkartenzahlungen mit MasterCard und VISA demnach nicht mehr erlaubt.