„Eine 32-jährige Gendarmin löste das Rätsel um den Absturz des Germanwings-Airbus A320 endgültig auf.“
Mich interessiert, mit welcher juristischen Argumentation davon ausgegangen werden kann, dass das Rätsel durch diese Erkenntnisse als „endgültig gelöst“ angesehen werden kann: Die Auswertung der BEA gilt als „vorläufig“. Können technische Probleme ausgeschlossen werden? Ist das Suchen im Internet nach „Selbstmord“ juristisch ausreichend, um zweifelsfrei von Selbstmordabsicht auszugehen? Wieso gilt das Lesen des Airbus-Handbuchs für einen Piloten als Indiz? Auf welchen Indizien stützt sich die Vermutung, dass zweifelsfrei „vorsätzlich“ gehandelt wurde?
Mir geht es primär darum, wieso man durch solche Meldungen in der Presse (und offensichtlich forciert durch die Anwaltschaft) den Eindruck erweckt, alle Fragen seien geklärt, wenn diese offensichtlich noch nicht geklärt sind, z.B.: Wo ist die Kommunikation mit dem Interphone? Wieso macht nur die Staatsanwaltschaft Aussagen und nicht die unabhängigen Ermittler und Beobachter? Wieso werden die von Andreas L. angesurften Seiten nicht genannt? Eine Browser-History ist leicht fälschbar, es wäre wichtig, die IPs mit den Server-Logs zu vergleichen, wenn sie schon als Indiz genannt wird. Wie erklären sich die Ermittler die Zeugenaussagen, dass es drei Kampfjets während der Absturzes in der Luft gab, während die Presse nur von einem spricht? Warum kann CyberWarfare ausgeschlossen werden, die doch gerade die Überschreibungen im Autopiloten sehr gut erklären würden?
Kritische Fragen in einer laufenden Ermittlung durch solche Aussagen im Keim zu ersticken, ärgert mich.
Außerdem interessiert mich, warum in diesem Fall scheinbar keine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliegt. Meines Wissens nach muss ein Gericht die Schuld in einem Verfahren feststellen, bevor von Schuld gesprochen werden kann.
Wäre schön, wenn die Presse mal diese Fragen stellt, bevor man jetzt alles zu den Akten legt und Andreas L. für immer als Täter in die Geschichte eingeht. Leider hat sich die mit der vollständigen Nennung des Namens gleich selbst in die Nesseln gesetzt: Würde die Schuld des Co-Piloten nicht zweifelsfrei festgestellt, hätten sie ziemlich sicher die Persönlichkeitsrechte des Piloten verletzt. Das gilt auch für Tote. An Stelle der Angehörigen würde ich mir ja ernsthaft Gedanken über eine mögliche Klage gegen die Presseorgane machen.